Hautkrebsprävention

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Medizinische Leitlinien sind wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Handlungsempfehlungen, welche sich an Ärzte, Angehörige anderer gesundheitsbezogenen Berufe sowie Patient*innen richten. Es wird zwischen S1-, S2- und S3-Leitlinien unterschieden, wobei S3-Leitlinien alle Elemente einer systematischen Entwicklung durchlaufen und somit die beste methodische Qualität haben.

Ziel ist es, aktuelle Informationen und zielgruppenspezifische Empfehlungen bereitzustellen, um eine bestmögliche Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Leitlinien sind nicht bindend und müssen an den Einzelfall angepasst werden.

Die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ wurde von dem Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (GKG) und der Deutsche Krebshilfe (DKH) herausgegeben. Als Zielsetzung wird verfolgt, die primäre und sekundäre Prävention von Hautkrebs dem aktuellen internationalen wissenschaftlichen Stand anzupassen, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern sowie die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen. Dies soll maßgeblich durch eine Reduktion der Inzidenz, der Morbidität und der Mortalität von Hautkrebs erreicht werden.

Kürzlich wurde die aktualisierte Version dieser Leitlinie herausgegeben. Dabei wurden vielfache Änderungen in sämtlichen Abschnitten vorgenommen und neue Kapitel ergänzt. Zu den neuen Kapiteln zählen „Klimawandel und UV-Strahlung“ sowie „Berufsbedingter Hautkrebs“. Hier wird der Schwerpunkt auf Beschäftigte im Freien gelegt, da langjährige und in der Arbeitszeit erworbene UV-Strahlenbelastung mit einem erhöhten Hautkrebsrisiko assoziiert ist. Bestimmte Hautkrebsarten, wie beispielsweise Plattenepithelkarzinome, sind seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt.

Das individuelle Morbiditätsrisiko von Hautkrebs gilt es zu reduzieren. Daher wird in dem Kapitel auf mögliche Sonnenschutzmaßnahmen, welche in technisch, organisatorisch und persönlich unterteilt werden, eingegangen. Die Beschäftigten sollen über die Präventionsmaßnahmen persönlich und durch visuelle Unterstützung während ihrer Arbeitszeit aufgeklärt werden.

Für Außenbeschäftigte stellt die UV-Strahlenbelastung das höchste berufsbedingte Krebsrisiko dar. Daher wird gefordert, dass eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für alle hochexponierten Personen vorgeschrieben werden soll.

 

Die folgende Tabelle ist ein Auszug aus der S3-Leitlinie und stellt die Maßnahmen zum Sonnenschutz dar.

Nr. Empfehlungen/Statements EG LoE Quellen
7.2. Technische Maßnahmen:

Arbeitsplätze und Orte der Pausen sollen einen Aufenthalt im Schatten bieten.

A 1- [100]
7.3. Organisatorische Maßnahmen:

Beschäftigte im Freien sollen über UV-Strahlung und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken sowie abzuleitende Schutzmaßnahme informiert werden.

A 1+ bis 1- [100-105]
7.4. Organisatorische Maßnahmen:

Notwendige Mittel (z.B. Sonnenhut mit Krempe und Nackenschutz, Sonnenbrille, bedeckte Kleidung, Sonnenschutzmittel) zum Schutz vor UV-Strahlung sollen am Arbeitsplatz bereitgestellt werden.

EK
7.5. Organisatorische Maßnahmen:

Zur Minderung der UV-Exposition soll eine Organisation der Arbeitszeit inkl. der Pausen (z.B. Meiden von Außenarbeitsplätzen in der Mittagszeit) erfolgen.

EK
7.6. Personenbezogene Maßnahmen:

Haut und Augen von Beschäftigten im Freien sollen vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Der Körper soll mit geeigneter Kleidung maximal bedeckt werden, d.h. in Form von langarmiger Kleidung und Kopfbedeckung mit Nackenschutz.

A 1+ bis 2++ [101, 102, 105, 106]
7.7. Personenbezogene Maßnahmen:

Körperstellen, die durch Textil nicht bedeckt oder beschattet werden können, sollen mit geeigneten Sonnenschutzmitteln eingecremt werden.

A 1+ bis 2++ [102-106]

Quelle: nachgebaut nach Leitlinienprogramm Onkologie, Kurzversion S3-Leitlinie, 2021, S. 49

 

Hier finden Sie die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ zum Download.

 

Die Leitlinie ist außerdem in der App des Leitlinienprogramms Onkologie enthalten. Weitere Informationen zur App finden Sie unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

 

Im Rahmen der Seminarreihe „Krebsvorsorge im Betrieb“ bietet die Hamburger Krebsgesellschaft das Modul „Hautkrebsprävention“ an. Diese richtet sich an Unternehmen, die sich aktiv um die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeitenden bemühen.

Wenn Sie sich nun fragen, welcher Sonnenschutz der Beste ist, hilft Ihnen unter Umständen das Testergebnis von Stiftung Warentest aus dem Juli 2021. Insgesamt ist Sonnenschutz jedoch sehr individuell, daher kann nicht pauschal eine Creme empfohlen werden.