Leitsätze zur Krebsberatung

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Die 16 Landeskrebsgesellschaften leisten wichtige Arbeit vor Ort – nah am Patienten, den Angehörigen und den regionalen Strukturen (Patientenversorgung/Politik). Eine Hauptaufgabe der Landeskrebsgesellschaften ist die psychosoziale Hilfe und Beratung in den 128 Beratungsstellen.

 

  1. Die Beratung gibt Patienten und Angehörigen Informationen zur Krankheit, Orientierung im Gesundheits- und Sozialsystem und Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemen.
  2. Die Beratung unterstützt in allen Phasen des Krankheitsverlaufes.
  3. Die Beratung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, Fragen und Belastungen jedes Einzelnen; sie ist vertraulich und unabhängig.
  4. Die Beratung ist kostenlos und leicht und zuverlässig erreichbar.
  5. Die Beratung wendet sich an Krebskranke und Angehörige sowie an Selbsthilfegruppen, professionelle Helfer und Interessierte.
  6. Die Beratung geschieht durch Fachkräfte aus Sozialpädagogik, Psychologie und Medizin mit zusätzlicher psychoonkologischer Qualifikation.
  7. Die Beratung erfolgt durch persönliche und telefonische Gespräche oder auch schriftlich. Ergänzend kommen Gruppenangebote, Vortragsveranstaltungen und Informationsmaterialien hinzu.
  8. Die Beratung umfasst die Aufklärung der Öffentlichkeit über das Thema Krebs – besonders zu Prävention und Früherkennung.
  9. Die Beratung ist eng mit allen anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und den Selbsthilfegruppen verknüpft.
  10. Die Beratung arbeitet qualitätsgesichert und orientiert sich an den Leitlinien der psychoonkologischen Fachgesellschaften.