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Corona-Impfstrategie: Seit 12.04.2021 können Krebspatienten und -patientinnen aus der PRIO-Gruppe 2 im Impfzentrum Hamburg geimpft werden

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Endlich haben die Hamburger Behörden auch die akut an Krebs erkrankten Menschen zur Impfung im Impfzentrum und bei ihren Haus- oder impfenden Fachärzten aufgerufen. Seit 12. April können Sie mit vorliegendem Attest einen Impftermin zur Schutzimpfung online oder per Telefon unter 116 117 vereinbaren.

 

Gute Nachrichten: Nach der aktuellen Fassung der Verordnung zur COVID-19-Schutzimpfung des Bundesgesundheitsministeriums vom 31.03.2021 haben Menschen mit einer behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen unabhängig vom Alter nun Anspruch auf eine Impfung mit hoher Priorität. 

Selbst wenn die Krebserkrankung länger als fünf Jahre zurückliegt, ist eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfkategorie möglich. Die Hamburger und die Deutsche Krebsgesellschaft begrüßen dies ausdrücklich. „Durch diese Höherstufung bekommen Menschen, die aufgrund ihrer Krebserkrankung ein erhöhtes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken, jetzt bessere Aussichten auf eine rasche Schutzimpfung“, kommentiert Professor Thomas Seufferlein, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft, die Aktualisierung. „Wir hoffen, dass möglichst bald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, um den insgesamt großen Bedarf an COVID-Schutzimpfungen in den Personengruppen mit einem hohen Priorisierungsgrad zu decken.“

Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs der Erkrankten ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhauses. „Wir raten dringend dazu, dass das Attest oder die Bescheinigung auf der Grundlage einer Beratung mit dem behandlungsführenden Onkologen oder Arzt erstellt wird“, sagt Thomas Seufferlein. Denn nicht immer ist während einer laufenden Krebsbehandlung eine Impfung indiziert. In manchen Fällen nimmt der Impfschutz auch durch eine onkologische Therapiemaßnahme ab und muss danach aufgefrischt werden. „Krebsbetroffene, die Fragen zur Impfung haben oder sich nicht sicher sind, sollten sich daher immer mit dem Arzt in Verbindung setzen, der ihre onkologische Behandlung führt und ihren Krankheitsverlauf am besten kennt. Das gilt auch für die über 80-jährigen Krebsbetroffenen, die aufgrund ihres Alters ohnehin Anspruch auf eine rasche Impfung haben“, so Seufferlein.
Zu einer angemessenen Impfstrategie für Krebspatient*innen gehöre außerdem ein optimaler Schutz für diejenigen, die nicht geimpft werden können. Nicht nur in stationären, sondern auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen und Praxen müsse darauf geachtet werden, dass das Personal, das regelmäßig mit Krebsbetroffenen umgehe, selbst geimpft oder zumindest häufig getestet wird.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, rufen Sie gerne unsere beratende Ärztin, Franziska Holz, unter der Durchwahl 040-41 34 75 68-11 an oder schreiben Sie eine mail an info@krebshamburg.de. Hier finden Sie die Impfschutzverordnung in der aktuellsten Fassung sowie eine Zusammenfassung der aktuellen Informationen und den Vordruck für ein Attest:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

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